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1. Beigeordneter und Vorsitzender des Gemeindevorstandes
Burkhard Raatz
Soldat im Ruhestand, Jahrgang 1966, verheiratet, Vater von drei Söhnen
Beigeordneter des Gemeindevorstandes
Reimund Kirbach
Soldat im Ruhestand, Jahrgang 1961, verheiratet, Vater von zwei Söhnen
Fraktionsvorsitzende der FWG Fraktion Ottrau und Mitglied im Bau-
Lena Pollok
Verwaltungsbeamtin, Jahrgang 1996
Mitglied FWG Fraktion Ottrau und Gemeindevertretervorsitzender
Markus Knoch
Elektromeister, Jahrgang 1974, verheiratet und Familienvater dreier Töchter
Mitglied der FWG Fraktion Ottrau sowie im Haupt-
Thomas Lampp
Notfallsanitäter, Jahrgang 1979, verheiratet und Vater einer Tochter und zwei Söhnen
Mitglied der FWG Fraktion Ottrau sowie im Bau-
Lukas Lippert
Verwaltungsbeamter, Jahrgang 1993
Der Gemeindevorstand
Die gesetzliche Grundlage für das hessische Kommunalrecht ist die "Hessische Gemeindeordnung", kurz HGO genannt. In dieser HGO ist geregelt, dass die Gemeinde als juristische Person durch ihre Organe handelt. Die Organe der Gemeinde sind die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den sechs ehrenamtlichen Beigeordneten, von denen eine Person zum Ersten Beigeordneten (Stellvertreter des Bürgermeisters) gewählt wird. Die Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt, ihre Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Gemeindevertreter dürfen nicht gleichzeitig Beigeordnete sein. Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Insbesondere hat er die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen, die Einrichtungen und Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten, das Kassen-
Die Sitzungen sind immer nicht öffentlich. Sie finden in der Regel vierzehntägig statt.
Wir sind mit zwei Beigeordneten vertreten.
Die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung von Ottrau besteht zurzeit aus insgesamt 15 Mitgliedern, die bei der Kommunalwahl von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurden. Gemeindevertretersitzungen finden mindestens sechs Mal pro Jahr öffentlich statt. Hier werden die politischen Leitlinien beschlossen, die vom Gemeindevorstand mit Hilfe der Gemeindeverwaltung umzusetzen sind.
Die Freie Wählergemeinschaft sind seit der Kommunalwahl 2021 mit vier Sitzen vertreten: